Kurzfristige Beschäftigung Titelbild

Die kurzfristige Beschäftigung – das musst du beachten

Du überlegst, eine kurzfristige Beschäftigung aufzunehmen und kennst dich nicht mit den entsprechenden Regelungen aus? Kein Problem!

Hier erfährst du…

…was man unter einer kurzfristigen Beschäftigung versteht
…ob du Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst
…was der Unterschied zum Minijob ist

Lass uns direkt beginnen!

Warum kurzfristige Beschäftigung als Student oder Schüler?

Ob im Supermarkt, bei der Inventur oder auf einer Messe. Nebenjobs sind bei Schülern und Studenten sehr beliebt, um das Taschengeld aufzubessern oder das Studium zu finanzieren.

Doch häufig kommt im Nachhinein eine böse Überraschung, wenn von dem erarbeiteten Geld plötzlich nur noch ein Teil ausgezahlt wird. Deswegen ist es von großer Bedeutung, dass du über die Art des Beschäftigungsverhältnisses Bescheid weißt.

Eine kurzfristige Beschäftigung bietet dir eine super Möglichkeit, in kurzen Zeiträumen viel Geld zu verdienen. Aber auch hier gilt es einiges zu beachten!

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Die kurzfristige Beschäftigung ist im Sozialgesetzbuch IV geregelt. Diese liegt vor, wenn…

“…die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 Euro im Monat übersteigt” (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV)

Diese Voraussetzungen möchten wir dir jetzt genauer erklären:

Die Befristung

Die kurzfristige Beschäftigung muss (wie ihr Name bereits verrät) zeitlich begrenzt sein.

Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

Du arbeitest…

  1. nicht mehr als 70 Arbeitstage (unter 5 Tage/ Woche) oder
  2. nicht länger als 3 Monate (90 Kalendertage → 5 Tage/ Woche)

…innerhalb eines Jahres.

Die Befristung muss im Voraus vertraglich oder aufgrund der Art und Weise bzw. nach ihrem Wesen (z.B. Erntearbeiter, Aushilfe Weihnachtsmarkt) oder aufgrund eines Rahmenvertrags gegeben sein.

Sollten die Grenzen überschritten sein, zählt der Job als regelmäßig ausgeübte Beschäftigung mit veränderten Regelungen zu Steuern und Versicherungen.

Eine Ausnahme ergibt sich nur durch die geringfügig entlohnte Beschäftigung. Aber dazu später mehr.


Mehrere kurzfristige Beschäftigungen

Wenn mehrere kurzfristige Beschäftigungen zeitlich aufeinander folgen (innerhalb eines Kalenderjahres), werden sie zusammengerechnet. Werden mehrere Beschäftigungen bei einem Arbeitgeber parallel ausgeübt, gilt das als ein Beschäftigungsverhältnis.


Das Entgelt

Es gibt bei der kurzfristigen Beschäftigung keine Verdienstgrenzen. Du kannst im entsprechenden Zeitraum so viel verdienen, wie du willst. Lediglich wenn Berufsmäßigkeit vorliegt, gibt es Grenzen zu beachten.


Die Berufsmäßigkeit

Wenn du bei deiner kurzfristigen Beschäftigung mehr als 450 Euro pro Monat verdienst, wird zusätzlich die Berufsmäßigkeit geprüft.

Ein Job wird berufsmäßig ausgeübt, wenn er für dich von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist.

D.h., dass der Job nicht deinen Lebensunterhalt finanzieren darf und du damit als Erwerbstätig gezählt wirst. Das ist aber bei Studenten und Schülern meist nicht der Fall, da das Studium bzw. die Schule als Hauptbeschäftigung zählt.

Da sich hier komplizierte Fallkonstellationen ergeben können, informiere dich am besten bei bei der Minijob-Zentrale.

Finanzamt Steuer

Kurzfristige Beschäftigung Steuern

Kurzfristige Beschäftigungen sind einkommensteuerpflichtig. Es gibt zwei Varianten:

  1. individuelle Berechnung je nach Steuerklasse
  2. pauschal 25 % (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag)

Allerdings erhältst du deine gezahlte Einkommenssteuer zurück, sollte dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von derzeit (2021) 9.744 Euro liegen. Dafür musst du allerdings eine Einkommenssteuererklärung machen.

Eine Steuererklärung ist prinzipiell für Studenten (und auch Schüler) oft lohnenswert. Deswegen solltest du dich mit dem Thema auseinandersetzen. Die Hochschulinitiative Deutschland bietet dazu kostenlose Online-Seminare an.

Hier kannst du dich anmelden: https://hochschulinitiative-deutschland.de/angebote/steuer-webinar.

Kurzfristige Beschäftigung Sozialversicherung

Als Studierender musst du grundsätzlich mindestens krankenversichert sein. Das bist du meist noch über deine Eltern (familienversichert) oder du bist bereits selbst versichert.

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung gibt es jedoch keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung.

Um weiterhin die Voraussetzungen zur Familienversicherung zu erfüllen, darfst du derzeit (2021) maximal 470 Euro pro Monat verdienen.

Kurzfristige Beschäftigung Berufe

Neben kurzfristigen gibt es auch geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Diese werden auch 450-Euro-Jobs oder Minijobs genannt.

Im Vergleich zur kurzfristigen Beschäftigung kannst du bei einem Minijob dauerhaft arbeiten, darfst aber dafür nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen.

Die meisten Studenten- bzw. Schülerjobs können sowohl als kurzfristige als auch in Form einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ausgeübt werden.

Typische Beispiele kurzfristige Beschäftigung:

  • Erntehelfer
  • Aushilfe Weihnachtsmarkt
  • Inventurhelfer
  • Messehostess

Typische Beispiele geringfügig entlohnte Beschäftigung:

  • Kassierer/ Aushilfe Einzelhandel
  • Kellner
  • Zeitungsausträger

Vergleich kurzfristige und geringfügig entlohnte Beschäftigung

kurzfristig

geringfügig entlohnt

Befristung

ja, 3 Monate oder 70 Arbeitstage

nein

Verdienstgrenze

nein (außer bei Berufsmäßigkeit)

ja, 450 Euro pro Monat

Sozialversicherung

keine zusätzlichen Beiträge zu allen Sozialversicherungen

keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung; Rentenversicherung 3,6 % (Befreiung möglich)

Einkommenssteuer

ja, laut Steuerklasse oder pauschal 25 %

nein

Es ist auch möglich, neben einer geringfügig entlohnten eine kurzfristige Beschäftigung auszuüben. Die beiden Beschäftigungen werden hier nicht zusammengerechnet!

Lupe Job

Wenn du auf der Suche nach Studentenjobs bist, schau doch gerne mal bei unseren Artikeln dazu vorbei. Dort haben wir besonders beliebte Studentenjobs, Studentenjobs im Homeoffice bzw. von Zuhause und in bestimmten Städten aufgelistet.

Außerdem kannst du deinen Nebenjob auch bei uns finden. Wir suchen immer neue Nachhilfelehrer:innen. Alle wichtigen Infos dazu kannst du hier finden.

FAQ – die häufigsten Fragen

Was zählt als kurzfristige Beschäftigung?

Jobs, die auf 70 Arbeitstage oder 3 Monate befristet und nicht berufsmäßig ausgeübt werden.

Ist eine kurzfristige Beschäftigung ein Minijob?

Die kurzfristige Beschäftigung ist vom Minijob (450-Euro-Job) zu unterscheiden. Bei dem einen findet eine Grenze in Bezug auf die Dauer und bei dem anderen in Bezug auf das Entgelt statt. Es können aber auch beide Kriterien erfüllt sein (= kurzfristige Minijobs).

Wie viel darf man bei einer kurzfristigen Beschäftigung verdienen?

Bei der kurzfristigen Beschäftigung gibt es grundsätzlich keine Verdienstgrenze. Es kommt lediglich auf die Befristung bzw. Dauer an.

Wie lange darf eine kurzfristige Beschäftigung dauern?

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder du arbeitest nicht mehr als 70 Arbeitstage oder nicht länger als 3 Monate in einem Kalenderjahr.

Wie wird eine kurzfristige Beschäftigung versteuert?

Entweder nach deiner Steuerklasse oder pauschal mit 25 %. Liegt dein Jahreseinkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag von derzeit (2021) 9.744 Euro, bekommst du die gezahlte Steuer mit deiner Steuererklärung zurück.

Ist eine kurzfristige Beschäftigung sozialversicherungspflichtig?

Nein. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung an.

Wer zahlt die Krankenversicherung bei kurzfristiger Beschäftigung?

Als Student oder Schüler bist du meist noch familienversichert oder bereits eigenständig versichert. Durch eine kurzfristige Beschäftigung ändert sich daran nichts.

Na, alles verstanden?

Falls du noch Fragen hast, schreib sie uns gerne in die Kommentare und wir helfen dir.

Ansonsten klick dich gerne mal bei unseren weiteren Lerntipps oder Studitipps durch. Vielleicht interessierst du dich ja auch für den Unterhalt als Student.

Bei Problemen beim Lernen stehen wir Ihnen zur Seite: Unser Nachhilfe Angebot umfasst unter anderem private Einzelnachhilfe online oder vor Ort!

2 Kommentare zu „Die kurzfristige Beschäftigung – das musst du beachten“

  1. Hallo zusammen,

    ich führe zur Zeit einen SHK-Job mit einem Arbeitsumfang von 14h die Woche aus. Nun ist es so, dass ich eine zweite Beschäftigung ausübe, die als kurzfristige Beschäftigung läuft und einen Stundenumfang von insgesamt 75h innerhalb von 6 Tagen umfasst.
    Da ich momentan sehr auf das Geld angewiesen bin, möchte ich in Zukunft, nach dieser kurzfristigen Beschäftigung, einen anderen Beruf neben meiner SHK-Tätigkeit ausüben und frage mich, ob sich mir irgendwelche Hindernisse in den Weg stellen oder ob ich mir gar keine Sorgen um mögliche Probleme machen muss.

    Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

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