Wann ist eine Studienplatzklage sinnvoll?

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In Deutschland gibt es einige beliebte Studiengänge, die scheinbar nur mit einem herausragenden Abitur zugänglich sind. Ein sehr niedriger NC (Numerus Clausus) beschränkt hier den Zugang. Jedoch muss dieser ehemaligen Schülern mit eher durchschnittlichem Abitur nicht versperrt bleiben. Oft besteht nämlich die Möglichkeit, mittels Studienplatzklage doch Zugang zum ersehnten Studiengang zu erhalten.

Studienplatzklage
Manchmal ist eine Studienplatzklage der einzige Weg an die Uni.

Warum es nötig werden kann, einen Studienplatz einzuklagen

Prinzipiell garantiert das Grundgesetz in seinem Art. 12 jedem Deutschen das Recht, seinen Beruf und seine Ausbildungsstätte frei zu wählen. Hieraus ergibt sich auch das Recht, die Hochschule, an der sich der Einzelne ausbilden lassen möchte, zu wählen.

Allerdings sind Studienplätze an deutschen Hochschulen nicht in unbegrenztem Umfang verfügbar. Insbesondere bei beliebten Studiengängen wie Psychologie, Medizin oder Pharmazie ist die Nachfrage oft groß. Dementsprechend müssen die Hochschulen ermitteln, wie viele Studienplätze sie in diesen und anderen Studiengängen zur Verfügung stellen können (sogenannte Ausbildungskapazitäten).

Ist die Nachfrage nach einem bestimmten Studienfach sehr hoch, beschränkt ein sogenannter Numerus Clausus (NC) den Zugang. Das bedeutet, dass nur die Studierenden zugelassen werden, die einen bestimmten, besonders guten Notendurchschnitt vorweisen können. Das ist für viele angehende Studenten ernüchternd. Schließlich kann es bedeuten, dass der Wunschstudiengang trotz intensiver Abiturvorbereitung und aller Hausaufgabenhilfe unerreichbar erscheint.

In der Realität besteht aber auch dann, wenn angehende Studierende einen Ablehnungsbescheid ihrer Wunschhochschule erhalten haben, noch Hoffnung. Schließlich ist es oft möglich, mithilfe spezialisierter Anwälte und im Wege der Studienplatzklage Zugang zum Wunschstudiengang zu erhalten.

Im Wege der Studienplatzklage kann nämlich überprüft werden, ob eine Universität bei der Ermittlung ihrer Ausbildungskapazität Fehler gemacht hat. Ist das der Fall und stehen in Wirklichkeit mehr Studienplätze zur Verfügung, ist die Ablehnung eines Bewerbers womöglich unrechtmäßig. So kann der Kläger trotz Ablehnung einen Studienplatz erhalten.

Bewerbung Studienplatz
Eine Studienplatzklage kann helfen, den begehrten Studienplatz doch noch zu erhalten.

Wann ist eine Studienplatzklage sinnvoll?

Damit eine Studienplatzklage Aussicht auf Erfolg hat und sich aus Sicht des Klägers lohnt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen sind das bestimmte persönliche Voraussetzungen aufseiten des Studienanwärters. Zudem gilt das aber auch für bestimmte formelle Anforderungen. Sind diese erfüllt, hat die Klage Aussicht auf Erfolg und erscheint sinnvoll.

Ob eine Studienplatzklage ratsam ist oder nicht, hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab:

Das Erfüllen persönlicher Studien-Voraussetzungen

Damit die Möglichkeit der Studienplatzklage besteht, muss der Studieninteressent bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen. Das bedeutet:

  • Er muss die Hochschulreife erworben haben – regelmäßig Abitur oder die Fachhochschulreife.
  • Er muss deutscher Staatsbürger sein.

In Ausnahmefällen ist es auch Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft möglich, einen Studienplatz einzuklagen. Rund um eine Studienplatzklage müssen Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft allerdings Folgendes beachten:

  • Studienanwärter, die Staatsbürgereines anderen EU-Staates sind, können einen Studienplatz in Deutschland einklagen. Allerdings müssen ihre Kenntnisse der deutschen Sprache für das Studium nachweislich ausreichend sein.
  • Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, aber mit deutscher Hochschulreife dürfen einen Studienplatz nur in bestimmten Bundesländern einklagen.
  • Einige Verwaltungsgerichte gestatten Studienplatzklagen von Personen ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung, sofern sie über einen vergleichbaren Schulabschluss verfügen.
  • Personen, die keine EU-Ausländer sind, und nicht über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, können einen Studienplatz prinzipiell nicht einklagen.

Reguläre Bewerbung um einen Studienplatz

Um die Möglichkeit zu erhalten, einen Studienplatz einzuklagen, muss eine reguläre Studienplatzbewerbung erfolgt sein. Diese Voraussetzung muss in vielen, allerdings nicht in allen Bundesländern erfüllt sein.

Notwendig ist eine reguläre Studienplatzbewerbung in: Bremen, Baden-Württemberg, Hessen, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Nicht erforderlich ist eine reguläre Studienplatzbewerbung in: Berlin, Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen und dem Saarland.

Bei der Bewerbung sind die Fristen für eine reguläre Hochschulbewerbung wichtig. Im gängigen Bewerbungsverfahren sind folgende Termine für den Bewerbungsschluss vorgesehen:

· 15. Juli für Bewerbungen bei Studienbeginn im kommenden Wintersemester
· 15. Januar für Bewerbungen bei Studienbeginn im kommenden Sommersemester

Stellung eines außerkapazitären Hochschulantrags

Um einen Studienplatz einklagen zu können, ist in einigen Bundesländern nicht nur eine reguläre Bewerbung erforderlich. Vielmehr muss zusätzlich dazu auch ein Antrag auf außerkapazitäre Hochschulzulassung gestellt worden sein. Mit dem Antrag erfolgt eine Bewerbung auf Studienplätze, die durch reguläre Vergabe nicht aufgebraucht sind. Warum ist die Bewerbung um nicht vorhandene Plätze möglich? Weil die Studienplatzklage unterstellt, dass die Hochschule mehr Lehrkapazitäten hat, als sie angibt.

Ist ein Antrag auf außerkapazitäre Hochschulzulassung erforderlich, muss er zusätzlich zur regulären Bewerbung gestellt werden. Außerdem muss er formal korrekt ausgestaltet sein und fristgemäß eingereicht werden.

Beachten müssen Studieninteressierte dabei, dass die Vorschriften zu außerkapazitären Anträgen je nach Hochschule, Studienfach und Bundesland variieren. Auch ein vorgefertigtes Formular zu dem Antrag gibt es daher nicht. Allgemeine Informationen dazu, welche genauen Vorgaben zum außerkapazitären Hochschulantrag gelten, finden sich allerdings meist auf den Websites der Universitäten.

Außerdem ist zu beachten, dass sich die Fristen für die Antragsstellung aus den Hochschulzulassungsgesetzen und Länderverordnungen ergeben. Sie variieren daher ebenfalls von Bundesland zu Bundesland. Meist können jedoch auch sie direkt bei den Hochschulen erfragt werden.

Wann hat die Studienplatzklage keine Aussicht auf Erfolg?

Damit eine Studienplatzklage sinnvoll erscheint und Aussicht auf Erfolg hat, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Ist das nicht der Fall, ist eine Klage regelmäßig nicht erfolgreich. Nicht erfolgreich sind Klagen insbesondere dann, wenn Bewerber die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen. Außerdem sind Klagen oft auch dann nicht aussichtsreich, wenn der Studieninteressent lediglich mit dem ihm zugeteilten Studienort unzufrieden ist.

Letzteres hängt damit zusammen, dass die bundesweite Studienplatzvergabe bei zulassungsbeschränkten Fächern über die Website Hochschulstart.de erfolgt. Die Vergabe führt nicht immer dazu, dass Bewerber am gewünschten Hochschulort studieren können. Allerdings wird das Recht des Bewerbers auf freie Berufswahl durch den „falschen“ Studienort nicht eingeschränkt. Die Möglichkeit, einen Studienplatz am gewünschten Studienort zu erhalten, besteht daher oft nur im Wege eines Studienplatztauschs.

Anwaltliche Beratung für Klarheit rund um die Studienplatzklage

Ob eine Studienplatzlage sinnvoll ist oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab. Außerdem unterscheiden sich die Voraussetzungen, die für eine Klage erfüllt sein müssen, von Universität zu Universität oder zwischen den Bundesländern.

Um beurteilen zu können, ob sich eine Klage lohnt, ist ein Gespräch mit einem auf das Hochschulrecht spezialisierten Anwalt wichtig. Der Anwalt hilft zum einen dabei, die Erfolgschancen im konkreten Fall richtig einzuschätzen. Lohnt sich eine Klage, hilft er außerdem, diese korrekt vorzubereiten. Insbesondere Letzteres ist wichtig. Schließlich ist es meist die gründliche Vorbereitung, die über den Erfolg der Klage entscheidet.

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