GuV – Definition mit Beispielen einfach erklärt

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Deine nächste Rechnungswesen Klausur steht an und du weißt noch nicht, was es mit der GuV auf sich hat? Was muss man alles bei einer Gewinn- und Verlustrechnung beachten und wie buche ich das Ganze?

All das und noch vieles mehr erklären wir dir mit passenden Beispielen in diesem Artikel. Also bleib unbedingt dran und perfekt auf deine nächste Klausur vorbereitet zu sein.

Fangen wir an.

GuV – Was ist das?

Doch was genau ist eigentlich die GuV und wer muss sie alles durchführen?

GuV steht für Gewinn- und Verlustrechnung und ist neben der Bilanz ein wichtiges Element des Jahresabschlusses. Dabei wird das Unternehmensergebnis anhand von Aufwendungen und Erträgen ermittelt.

Wie der Name schon sagt, wird entweder ein Gewinn oder ein Verlust des Unternehmens festgestellt. Haben wir in einem Geschäftsjahr mehr Erträge statt Aufwendungen erwirtschaftet, sprechen wir von einem Jahresüberschuss. Haben wir allerdings mehr Aufwendungen statt Erträge erwirtschaftet, sprechen wir von einem Jahresfehlbetrag.

Allgemein kann man sagen, dass man mit der GuV das Eigenkapital eines Unternehmens berechnet. Und wie du wahrscheinlich schon weißt, mindern Aufwendungen, wie Abschreibungen, das Eigenkapital und Erträge, wie Mieteinnahmen, erhöhen das Eigenkapital.

Schauen wir uns nun an, wer eigentlich alles eine GuV erstellen muss. Laut dem Gesetz sind generell alle Kaufleute verpflichtet, ihre Aufwendungen und Erträge in einer GuV gegenüberzustellen. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Methoden, aber dazu später mehr.

Gesetzlich wird die Gewinn- und Verlustrechnung in Deutschland in §275 HGB festgehalten. International sieht das etwas anders aus, hier gibt es nach IFRS und US-GAAP weniger Vorschriften, wie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut werden muss.

Wie ist das GuV Konto aufgebaut?

Schauen wir uns als Nächstes an, wie ein GuV Konto überhaupt aufgebaut ist.

Das GuV Konto ist wie jedes andere Konto auch ein T-Konto. Somit haben wir auf der linken Seite die Soll-Seite und rechts die Haben-Seite. Hier buchst du also auch ganz normal wie bei anderen Kontos Soll an Haben.

Dementsprechend haben wir auf der linken Seite alle Aufwendungen und auf der rechten Seite alle Erträge des Unternehmens. Alle Geschäftsvorfälle, die in einem Geschäftsjahr angefallen sind, müssen dokumentiert werden.

Die Aufwendungen sind alle Kosten eines Unternehmens und werden so mit der GuV verbucht:

GuV (Soll) an Aufwandskonto (Haben)

Die Erträge sind alle Einnahmen eines Unternehmens und werden so mit der GuV verbucht:

Ertragskonto (Soll) an GuV (Haben)

Was hat das mit der Bilanz zu tun?

Nun hast du schon einmal gehört, wie das GuV Konto aufgebaut ist und wofür wir es brauchen. Jetzt zeigen wir dir, was das ganze mit unserer Bilanz zu tun hat.

Das ist ganz einfach. Merk dir einfach, dass wir die Bilanz nur erstellen können, wenn wir eine GuV durchgeführt haben. Somit ändert sich auch das Eigenkapital, da das GuV Konto ein Unterkonto von dem Eigenkapital ist. Das GuV Konto hat somit Auswirkungen auf das Eigenkapitalkonto, welches wiederum auf der Passivseite in der Bilanz untergebracht ist.

Haben wir einen Jahresüberschuss erwirtschaftet buchen wir:

GuV (Soll) an Eigenkapital (Haben)

und haben wir eine Jahresfehlbetrag erwirtschaftet buchen wir:

Eigenkapital (Soll) an GuV (Haben)

So würden dann die einzelnen T-Konten aussehen:

GuV Rechnung

Es gibt verschiedene Arten, deine GuV Rechnung darzustellen. Man kann sie entweder als Konto darstellen (Kontenform), wie wir es dir oben erklärt haben, oder mit dem Gesamtkostenverfahren beziehungsweise dem Umsatzkostenverfahren (Staffelform).

Gesamtkostenverfahren

Schauen wir uns als erstes das Gesamtkostenverfahren an. Hier nehmen wir alle Kosten und Leistungen mit in die Rechnung auf. Dies wären zum Beispiel Materialaufwand und Personalaufwand. So werden einzelne Posten in eine Gruppe eingeordnet.

Um sich das Ganze noch besser vorzustellen, sollte ein Gesamtkostenverfahren laut Gesetz so aussehen.

1. Umsatzerlöse

+/-

2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

+


3, andere aktivierte Eigenleistungen

+

4, sonstige betriebliche Erträge

5, Materialaufwand

-

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren

-

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

6. Personalaufwand

-

a) Löhne und Gehälter

-

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,
davon für Altersversorgung

7. Abschreibungen:

-

a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

-

b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten

-

8. sonstige betriebliche Aufwendungen

=

Betriebsergebnis (EBIT)

+

9. Erträge aus Beteiligungen,
davon aus verbundenen Unternehmen

+

10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,
davon aus verbundenen Unternehmen

+

11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,
davon aus verbundenen Unternehmen

-

12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

-

13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen,
davon an verbundene Unternehmen

+/-

14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

=

15. Ergebnis nach Steuern

+/-

16. sonstige Steuern

=

17. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

Umsatzkostenverfahren

Als Nächstes schauen wir uns das Umsatzkostenverfahren an. Hier werden nur die Kosten und Leistungen berücksichtigt, die tatsächlich angefallen sind. Hier werden anders als beim Gesamtkostenverfahren Materialaufwand und Personalaufwand nicht gesondert gelistet , sondern in betriebliche Teilbereiche aufgeführt.

Das hört sich jetzt erst einmal ein bisschen kompliziert an, aber keine Sorge, mit der untenstehenden Grafik zeigen wir dir was gemeint ist.

1. Umsatzerlöse

-

2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

=

3. Bruttoergebnis vom Umsatz

-

4. Vertriebskosten

-

5. allgemeine Verwaltungskosten

+

6. sonstige betriebliche Erträge

-

7. sonstige betriebliche Aufwendungen

=

Betriebsergebnis (EBIT)

+

8. Erträge aus Beteiligungen,
davon aus verbundenen Unternehmen

+

9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,
davon aus verbundenen Unternehmen

+

10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,
davon aus verbundenen Unternehmen

-

11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

-

12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen,
davon an verbundene Unternehmen

+/-

13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

=

14. Ergebnis nach Steuern

+/-

15. sonstige Steuern

=

16. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

Es ist am Schluss eigentlich egal, welches Verfahren du benutzt, da am Ende der gleiche Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag herauskommt.

Beispiel

Um das noch besser zu verstehen, schauen wir uns für die zwei Methoden noch ein passendes Beispiel an.

Die Fußball GmbH stellt Fußbälle in Deutschland her. Innerhalb eines Jahres haben sie rund 2000 Fußbälle hergestellt, wobei pro Ball rund 20€ Herstellungskosten angefallen sind. Ein Ball kostet bei dem Unternehmen 40€. Das Jahr lief richtig gut und somit wurden von den 2000 hergestellten Fußbällen auch 1900 Fußbälle verkauft. Des Weiteren muss das Unternehmen sein Personal bezahlen, welches insgesamt bei 3000€ liegt und die sonstigen betrieblichen Erträge liegen bei 1000€. Wie groß ist in diesem Beispiel das Betriebsergebnis?

Als Erstes rechnen wir mit dem Gesamtkostenverfahren. Dies sieht dann so aus:

Rechnung

1. Umsatzerlöse

80.000€

40€ * 2.000 Stück

+

2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

2.000€

20€ * 100 Stück

-

3. - 7. Aufwand + Erträge

42.0000€

20€ * 2.000 Stück = 40.000€

40.000€ + 3.000€ - 1.000€ = 42.000€

=

Betriebsergebnis

40.000€

80.000€ + 2.000€ - 42.000€

Jetzt machen wir das Ganze mit dem Umsatzkostenverfahren. Dann schaut unsere Tabelle so aus:

Rechnung

1. Umsatzerlöse

80.000€

40€ * 2.000 Stück

-

2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen

38.000€

20€ * 1.900 Stück

=

3. Bruttoergebnis vom Umsatz

42.000€

80.000€ - 38.000€

-

4. - 8. Aufwand / Erträge

2.000€

3.000€ - 1.000€

=

Betriebsergebnis

40.000€

42.000€ - 2.000€

Wie du siehst, kommt bei beiden Verfahren ein Betriebsergebnis für die Fußball GmbH von 40.000€ raus. Wir haben bei diesem Beispiel nur bis zu dem Betriebsergebnis gerechnet und nicht bis zum Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag, da nach dem Betriebsergebnis der Rechenweg für beide Verfahren gleich ist.

Jetzt hast du kennengelernt, wie wir die Aufwendungen und Erträge mit Hilfe der T-Konten buchen und wie wir mit den zwei unterschiedlichen Verfahren auf den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag kommen. War doch alles gar nicht so schwer, oder?

FAQ

Für was steht GuV und was ist deren Zweck?

GuV steht für Gewinn- und Verlustrechnung und ist neben der Bilanz ein wichtiges Element des Jahresabschlusses. Dabei wird das Unternehmensergebnis anhand von Aufwendungen und Erträgen ermittelt.

Was hat das Unternehmen, wenn es in einem Geschäftsjahr mehr Aufwendungen als Erträge erwirtschaftet hat?

Das Unternehmen hat eine Jahresfehlbetrag, also einen Verlust erwirtschaftet.

Wie heißen die zwei Verfahren der GuV?

Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren

Unter welchem Konto kann die GuV in der Bilanz Einfluss nehmen?

Das GuV Konto ist ein Unterkonto von dem Eigenkapital, welches in der Bilanz auf der Passivseite verbucht wird.

Wir hoffen der Artikel konnte dir alle Fragen über die GuV beantworten und die nächste Klausur wird ein Kinderspiel. Wir würden uns sehr über einen  Kommentar und eine Sternebewertung freuen.

Vielen Dank! 🙂
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