Pinker Sparschwein mit mehreren Stapeln an Münzen

Hohe Ersparnis bei der BAföG-Rückzahlung – Diese Möglichkeiten gibt es

Während Schülerinnen und Schüler BAföG als 100-prozentigen Zuschuss erhalten und nichts zurückzahlen müssen, müssen Studierende 50 Prozent der BAföG-Zahlungen als Darlehen zurückzahlen. Hierbei gilt es einiges zu beachten.

Eine Person hält mehrere Geldscheine von 10€-100€ in der Hand
Studierende müssen 50 Prozent der BAföG-Zahlungen in Form eines Darlehens zurückzahlen.

Was ist „BAföG“?

Nach der Schule entscheiden sich viele Schülerinnen und Schüler für ein Studium an einer Hochschule. Häufig beantragen sie dafür das sogenannte BAföG. Dabei handelt es sich um die Förderungssumme, die sich aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz: BAföG, ergibt.

Mithilfe des Zuschusses sollen junge Leute studieren können, und zwar unabhängig von ihren sozialen und wirtschaftlichen Voraussetzungen. Antragsberechtigt bist du, wenn weder deine Eltern noch du selbst in der Lage sind, deinen Lebensunterhalt vollständig zu finanzieren.

Als staatliche Leistung setzt sich das BAföG hälftig aus einem Zuschuss sowie einem Darlehen zusammen, das nach Beendigung des Studiums ohne Zinsen zurückzuzahlen ist.

Tipp: Ein erstes Studium in Vollzeit ist für gewöhnlich förderungsfähig. Darüber hinaus wird auch der zweite Bildungsweg meistens gefördert, also zum Beispiel ein berufsbegleitendes Studium als Weiterbildung.

Wie viel BAföG müssen Studierende zurückzahlen?

Wie bereits erwähnt, ist grundsätzlich nur die Hälfte der BAföG-Zahlungen zurückzuzahlen. Die Rückzahlungspflicht startet fünf Jahre nach der Beendigung des Studiums. Wichtig: Hierbei handelt es sich um das Ende der Regelstudienzeit.

Studierst du über die Regelstudienzeit hinaus, spielt das keine Rolle. Nach dem Ende der Regelstudienzeit schickt dir das zuständige Amt einen Rückzahlungsbescheid, in dem es dir verschiedene Rückzahlungsoptionen anbietet.

Die Höhe der Rückzahlung errechnet sich aus deinem persönlichen Höchstsatz beim BAföG. Die Hälfte von diesem Maximalbetrag ist der Betrag, den du zurückzahlen musst. Für die Rückzahlung der BAföG-Summe hast du bis zu 20 Jahre Zeit.

In der Regel geht das aber deutlich schneller. Ausgehend von dem Höchstbetrag von 10.000 Euro brauchst du etwa sechs Jahre, wenn du monatlich 130 Euro zurückzahlst. Dabei handelt es sich um die übliche Monatsrate.

Aber auch niedrigere Raten sind möglich. Dadurch verlängert sich die Zeit der Rückzahlung entsprechend.

BAföG in einem Betrag zurückzahlen und Rabatt erhalten

Neben der Ratenzahlung gibt es außerdem die Möglichkeit, das Geld in einem Betrag zurückzuzahlen. Dadurch gewährt dir das BAföG-Amt einen Rabatt auf die Summe. Wenn du das Geld nicht aufbringen kannst, findest du hierfür zum Beispiel einen Umschuldungskredit auf creditsun.de.

Die Kreditaufnahme kann sich in diesem Fall lohnen, denn bei einem Betrag von 10.000 Euro liegt der Nachlass bei 21 Prozent.

Sehen wir uns das Ganze einmal an einem Beispiel an: Nehmen wir an, du erhältst während deines Studiums BAföG. Ab dem nächsten Monat sollst du mit der Rückzahlung beginnen. Insgesamt musst du 10.000 Euro zurückzahlen.

Zahlst du den Betrag in einer Summe zurück, werden dir 21 Prozent davon erlassen. Somit beträgt deine Rückzahlung nur noch 7.900 Euro. Du zahlst insgesamt also 2.100 Euro weniger zurück.

Wann kann ich mich von der Rückzahlung freistellen lassen?

Fakt ist: Ein Studium kostet Geld und nicht jeder erhält einen Kredit. Unter bestimmten Umständen kannst du dich von der Rückzahlung auch freistellen lassen. Hierfür gibt es einen gewissen Freibetrag, der die zu zahlenden Raten reduziert. Gemäß der 27. BAföG-Reform sind dies folgende:

  • Du (Darlehensnehmer): 1.647 Euro
  • Lebens- oder Ehepartner: 805 Euro
  • Kinder: je 730 Euro

Der Freibetrag erhöht sich also, wenn du in einer festen Partnerschaft lebst oder verheiratet bist und Kinder hast. Dein verfügbares Einkommen (abzüglich der jeweiligen Sozialversicherungsbeiträge und deiner Steuern) minus entsprechendem Freibetrag muss über 130 Euro liegen.

Anderenfalls werden die Monatsraten angepasst. Das heißt, dass diese pro Monat dann nicht mehr auf 130 Euro betragen, sondern möglicherweise nur noch bei 50 Euro liegen.

Dies könnte zum Beispiel so aussehen: Bereinigtes Nettoeinkommen 1.700 Euro minus Freibetrag 1.627 Euro = 53 Euro. Dies wäre die zu zahlende Monatsrate.

Solltest du gar nicht in der Lage sein, das BAföG zurückzuzahlen, besteht die Möglichkeit, eine vorübergehende Befreiung zu beantragen. Mit deinem Antrag musst du entsprechende Einkommensnachweise vorlegen und somit beweisen, dass du das Geld derzeit nicht aufbringen kannst.

Die Befreiung gilt dann, rückwirkend für vier Monate, für ein Jahr. Anschließend stellst du einen neuen Antrag. Beachte, dass es sich dabei um eine Freistellung handelt. Die Schulden werden dir jedoch nicht erlassen.

Bist du nach Ablauf der 20 Jahre nicht in der Lage, deine Schulden zu begleichen, kannst du einen BAföG-Härtefall-Antrag stellen. In diesem Fall greift die Bundeshaushaltsordnung ein.

Anschließend entscheidet das Bundesministerium, das für deinen Fall zuständig ist, ob du eine weitere Freistellung erhältst oder ob man dir die Schulden erlässt. In letzterem Fall musst du das BAföG nicht zurückzahlen.

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Studienkredit als Alternative zum BAföG

Nicht jeder erhält auf Antrag BAföG oder hat die Zeit, neben seinem Studium zu jobben. Eine gute Alternative dazu stellt der Studienkredit dar. Mit diesem kannst du deine alltäglichen Ausgaben während deines Studiums finanzieren.

Einen solchen Kredit erhältst du bei verschiedenen Kreditanbietern, insbesondere aber bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz: KfW. Ähnlich wie BAföG zahlst du den Kredit nach Beendigung deines Studiums über einen längeren Zeitraum zurück.

Da ein Kredit immer zurückgezahlt werden muss, ist es ratsam, stets auch weitere Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. Für Studentinnen und Studenten gibt es verschiedene Förderprogramme, sogenannte Stipendien.

Möglicherweise kann dich aber auch deine Familie unterstützen. Grundsätzlich sind Eltern gesetzlich verpflichtet, ihre Kinder in der Erstausbildung oder im ersten Studium finanziell zu unterstützen, sofern dies möglich ist. Weiterhin kannst du das Kindergeld, das dir bis zum 25. Lebensjahr zusteht, nutzen, um dein Studium – zumindest teilweise – zu finanzieren.

Abschließender Lesetipp: Wenn du dein Studium in der Tasche hast, gilt es, eine überzeugende Bewerbung zu schreiben. Hier hilft dir die sogenannte Hands-on-Mentalität. Diese ist vor allem dann von Bedeutung, wenn du eine Führungsposition anstrebst.

Denn für diese brauchst du Tatkraft, Engagement und Zielorientierung. Diese Kompetenzen werden in immer mehr Unternehmen von Mitarbeitern und Führungskräften gefordert.

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