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Was ist eine Inventur? – einfach erklärt

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Du behandelst gerade in Buchführung und Rechnungswesen das Thema zu Inventur und kannst die einzelnen Inventurverfahren nicht unterscheiden? Dann bleib unbedingt dran!

In diesem Artikel erfährst du was eine Inventur ist, was der Unterschied zum Inventar ist, sowie zeigen wir dir verschiedene Inventurverfahren nach Art der Bestandsaufnahme.

Lass uns direkt loslegen…

Nach § 240 HGB sowie §§ 140, 141 AO muss ein Kaufmann bei Beginn und Beendigung seiner Geschäftstätigkeit und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres sein Vermögen und seine Schulden mengen- und wertmäßig aufzeichnen.

Die mengenmäßige Erfassung der Vermögensgegenstände und Schulden wird Inventur genannt. Die mengen- und wertmäßige Aufzeichnung wird Inventar genannt.

Inventurverfahren nach Art der Bestandsaufnahme

Buchinventur

Forderungen, Bankguthaben und Schulden, sowie immateriellen Wirtschaftsgüter (Lizenzen, Patente, ggf. Firmenwert) werden aufgrund von Belegen und Buchführungsaufzeichnungen der Höhe nach festgestellt.

Eine Sonderform der Buchinventur ist die Bestandsaufnahme anhand von Dokumenten, z.B. für Waren, die sich am Inventurstichtag noch auf dem Weg zum Kunden befinden. Auch die Wertansätze für das Anlagevermögen werden bei Aufstellung des Inventars den Büchern entnommen.

Körperliche Inventur

Die körperliche Inventur umfasst die mengenmäßige Bestandsaufnahme aller körperlichen Wirtschaftsgüter einer Unternehmung. Hierzu zählen vor allem Betriebs- und Geschäftsausstattung, Vorräte und Barbestände. Die Bestandsaufnahme erfolgt durch Zählen, Messen, Wiegen oder gegebenenfalls auch Schätzen.

Eine Sonderform der körperlichen Bestandsaufnahme ist die Stichprobeninventur (§241 (1) HGB), bei welcher mit Hilfe anerkannter statistischer Schätzverfahren aufgrund von Stichprobenergebnissen eine art,- mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme durchgeführt werden kann, wenn eine Zählung unverhältnismäßig kostenintensiv bzw. gänzlich unmöglich wäre.

Die Inventur ist wesentlicher Bestandteil einer ordnungsmäßigen Buchführung. Sie dient in erster Linie dem Schutz der Gläubiger. Durch eine körperliche Bestandsaufnahme soll überprüft werden, ob die in der Buchführung ausgewiesenen Bestände (Sollbestände) mit den Beständen übereinstimmen, die tatsächlich durch die Inventur ermittelt werden (Istbestände).

Treten Differenzen zwischen Soll– und Istbeständen auf, müssen die Ursachen aufgedeckt werden und entsprechende Korrekturen in der Buchführung vorgenommen werden, damit die Fehler beseitigt werden. Insofern übt die Inventur gegenüber der Buchführung eine Kontrollfunktion aus.

Inventurverfahren nach Zeit

Das bekannteste Verfahren ist die Stichtagsinventur, bei der zu einem Stichtag eine Gesamtaufnahme aller Vermögensgegenstände stattfindet. Daneben sind als Inventurerleichterungen die permanente Inventur und die verlegte Inventur wie die Stichprobeninventur zulässig.

Stichtagsinventur (§ 241, Abs. 1 HGB)

Hier wird die körperliche Bestandsaufnahme innerhalb einer Frist von zehn Tagen vor oder nach dem Stichtag durchgeführt. Zu- und Abgänge während dieser Frist müssen dann mengen- und wertmäßig fortgeschrieben bzw. zurück gerechnet werden. Diese Art von Inventur führt an den Tagen der Bestandsaufnahme zu einem hohen Arbeitsaufwand.

Verlegte Inventur (§241, Abs. 3 HGB)

Hier erfolgt die körperliche Bestandsaufnahme in den letzten drei Monaten vor oder in den ersten zwei Monaten nach dem Abschlussstichtag. Eine Rückrechnung oder Fortschreibung wird im Gegensatz zur Stichtagsinventur nur wertmäßig durchgeführt.

Vorteil der verlegten Inventur ist die Verteilung des Arbeitsaufwandes der Bestandsaufnahme auf einen längeren Zeitraum, wodurch Betriebsausfallzeiten vermieden werden. Die verlegte Inventur ist unzulässig für Bestände, bei denen nicht unerhebliche unkontrollierbare Abgänge eintreten können und für besonders wertvolle Wirtschaftsgüter.

Das Finanzamt kann die verlegte Inventur ablehnen, wenn z.B nach Ansicht der Behörde die Voraussetzungen nicht vorliegen. Das kann im Ernstfall die ungünstige Schätzung der Inventurbestände zum Stichtag zur Folge haben.

Permanente Inventur (§241, Abs. 2 HGB)

Durch das Führen einer Lagerdatei kann buchmäßig festgellt werden, wie viel sich im Lager mit welchem Werten befindet. Dazu werden Zu- und Abgänge laufend erfasst.

Lediglich einmal im Jahr muss eine körperliche Inventur stattfinden, deren Zeitpunkt dem Unternehmen jedoch freistellt ist. Auch die permanente Inventur ist für Bestände, bei denen nicht unerhebliche unkontrollierbare Abgänge eintreten können und für besonders wertvolle Wirtschaftsgüter nicht zugelassen.

Inventurvereinfachungen

Grundsätzlich ist jedes Wirtschaftsgut einzeln zu bewerten (§252 (1)). Von diesem Grundsatz der Einzelbewertung darf jedoch in den folgenden Fällen zur Vereinfachung abgewichen werden:

  • Festwertverfahren (§ 240 (3) HGB): Bestimmte Vermögensgegenstände, deren Gesamtwert für das Unternehmeng von geringer Bedeutung ist und die regelmäßig ersetzt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, z.B. Bettwäsche in Hotelbetrieben.
  • Gruppenbewertung (§ 240 (4) HGB): Bestimmte gleichartige Vermögensgegenstände können zu Gruppen zusammengefasst werden und mit einem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden, z.B. Einsatzstoffe.
  • Bewertungsvereinfachung (§256 HGB): In bestimmten Fällen kann für das gleichartige Vorratsvermögen auch ein Verbrauchsfolgeverfahren (Fifo/Lifo) unterstellt werden.

Inventar – Was ist das?

Das Inventar ist die schriftliche Zusammenfassung der Inventur in Staffelform. Es enthält alle Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens nach Art, Menge und Wert und orientiert sich dabei an den Gliederungsvorschriften zur Bilanz nach § 266 HGB:

Die Vermögensgegenstände eines Unternehmens unterteilen sich in Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Zum Anlagevermögen zählen alle Vermögensgegenstände, die voraussichtlich länger dem Betrieb erhalten bleiben, wie z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fuhrpark und Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Das Umlaufvermögen beinhaltet jenes Vermögen, das mehr oder weniger kurz im Unternehmen verweilt, z.B. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige und unfertige Erzeugnisse, Forderungen aus Warenlieferungen und Geldbestände. Anlage- und Umlaufvermögen werden nach zunehmender Liquidität geordnet.

Gründe für die Inventur

Gründe für eine Stattfindung der Inventur wären zum einen die Gründung eines Unternehmens, das Ende eines Geschäftsjahres und die Aufgaben einer Geschäftstätigkeit.

FAQ

Was ist eine Inventur?

Eine Inventur ist die Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert.

Welche Inventurverfahren gibt es?

Wir unterscheiden zwischen der Bilanzstichtagsinventur, der verlegten Inventur und der permanenten Inventur.

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Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Anonymous

    nice das es so viele inventuren gibt und ein faq. 🙂

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