Die Regelungen zum Kindergeld im Studium sind vielfältig und schwer zu verstehen.
Deswegen haben wir dir hier alle wichtigen und aktuellen Informationen zu möglichen Konstellationen zusammengestellt und beantworten die wichtigsten Fragen.
Du erfährst in diesem lehrreichen Artikel…
…was man unter Erst- und Zweitstudium versteht
…welche Voraussetzungen jeweils gelten
…was bei einem Auslandsstudium zu beachten ist
…wann dein Anspruch auf Kindergeld endet
Lass uns direkt in die Thematik einsteigen!
Inhalt
Allgemeines zum Kindergeld für Studenten
Das Kindergeld stellt für viele Studenten eine wichtige finanzielle Unterstützung im Studium dar. Unter gewissen Voraussetzungen kannst du zwischen 18 und 25 Jahren Kindergeld beziehen.
Seit Januar 2021 kannst du mit diesem Beträgen rechnen:
1. Kind | 219 Euro |
2. Kind | 219 Euro |
3. Kind | 225 Euro |
ab dem 4. Kind | 250 Euro |
Kindergeld ab 18 – Antrag und Nachweise
Um die Beträge zu erhalten, muss das Kindergeld mit der Volljährigkeit neu beantragt werden. Dafür müssen deine Eltern den Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen. Das geht am schnellsten mit dem Online-Formular.
Im Verlauf des Studiums musst du mit deiner Immatrikulationsbescheinigung nachweisen, dass du die Voraussetzungen des Kindergeldes weiterhin erfüllst. Außerdem kann die Familienkasse einen Leistungsnachweis zur Beurteilung der Ernsthaftigkeit des Studiums fordern.
Die Familienkasse wird nun alle Voraussetzungen prüfen. Im Nachfolgenden erklären wir dir, wie du mögliche Fallstricke vermeiden kannst.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem Erst- und Zweitstudium.
Erststudium Definition
Ein Master zählt meist als Erststudium, wenn er im sachlichen und inhaltlichen Zusammenhang zum Bachelor steht. Es wird dann von einer mehrstufigen Erstausbildung gesprochen.
Zweitstudium Definition
Eine genaue Einteilung in Erst- und Zweitstudium ist leider nicht immer möglich. Oftmals kommt es auf Details an und Gerichte müssen im Einzelfall über die Einstufung entscheiden.
Allgemein ist bei der Einschätzung zu berücksichtigen, ob der Abschluss zu einer beruflichen Tätigkeit befähigt bzw. ob du dein Ausbildungsziel erreicht hast.
Kindergeld im Zweitstudium
Während die Kindergeldzahlung im Erststudium in der Regel kein Problem darstellt, musst du während des Zweitstudiums bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Du darfst maximal 20 Wochenstunden arbeiten. Die Grenze darf max. 2 Monate überschritten werden und insgesamt gilt der Jahresdurchschnitt. Dabei ist es nicht wichtig, wie viel du verdienst.
- Wenn du regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden arbeitest, muss es sich um eine Berufsausbildung oder eine geringfügige Beschäftigung (Minijob, 450-Euro-Job) handeln.
Weiterhin gilt:
Das Kindergeld bei Studium nach Ausbildung
Es handelt sich hierbei um ein Zweitstudium, bei dem die oben genannten Bedingungen gelten. Nur in Einzelfällen kann ein Studium nach der Ausbildung noch als einheitliche Erstausbildung angesehen werden.
Hierfür darf das berufliche Ziel noch nicht erreicht sein und ein enger inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang muss bestehen.
Beispiel: Wenn du mit deinem ersten Berufsabschluss in deinem Beruf arbeitest und nebenher noch ein Studium machst, kommt es auf die Zahl der Wochenstunden und der anderen schädlichen Einkünfte an.
Kindergeld duales Studium
Das duale Studium zählt trotz eigenem Gehalt wie eine klassische Berufsausbildung oder ein Vollzeitstudium als Erstausbildung. Entsprechend hast du bis zum 25. Lebensjahr oder Abschluss deines Studiums Anspruch auf Kindergeld.
Duales Studium nach Ausbildung
Das duale Studium nach einer Ausbildung ist differenziert zu betrachten:
→ Bei einem ausbildungsintegrierten dualen Studium schließt du die Berufsausbildung vor dem Bachelor ab. Der Anspruch endet damit grundsätzlich erst nach dem Hochschulabschluss.
→ Handelt es sich um ein berufsbegleitendes duales Studium, hast du deine erste Ausbildung bereits abgeschlossen. Nur in Einzelfällen liegt ein Erststudium vor.
Es ist hier nicht möglich, alle möglichen Konstellationen zu betrachten. Daher solltest du dich in jedem Fall bei deiner zuständigen Familienkasse erkundigen.
Regelungen zum Kindergeld bei Studium im Ausland
Der Anspruch auf Kindergeld bei einem Auslandsstudium bleibt bestehen, sofern der Auslandsaufenthalt nicht länger als 12 Monate ist und der ständige Wohnsitz in Deutschland bleibt.
Sollte das Studium im Ausland länger dauern, müssen weitere Nachweise erbracht werden und es wird im Einzelfall entschieden.
Der Kindergeldanspruch nach Ende des Studiums
Bezugsdauer des Kindergeldes endet im Normalfall entweder mit dem erfolgreichen Abschluss der ersten Berufsausbildung oder mit Erreichen der Altersgrenze von 25 Jahren.
Ausschlaggebend für das Ende des Studiums ist die Erteilung der Abschlussnote. Das gilt auch, wenn du noch immatrikuliert bist. Bei Abschluss des Studiums ist eine Kopie des Prüfungszeugnisses vorzulegen.
Hast du dein Studium abgebrochen, musst du deine zuständige Familienkasse informieren und die Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen.
Weiterzahlung von Kindergeld nach Studium oder Studienabbruch
Du hast folgende Möglichkeiten, wenn du dein Studium erfolgreich abgeschlossen oder abgebrochen hast.
- Du nimmst eine Tätigkeit auf und verdienst dein eigenes Geld. Damit hast du keinen Anspruch mehr auf Kindergeld.
- Du bist auf Ausbildungssuche und bekommst weiterhin Kindergeld (bis max. 25. Lebensjahr).
- Du bist arbeitssuchend gemeldet und bekommst weiter Kindergeld (bis max. 21. Lebensjahr).
Möglichkeiten für das Kindergeld ab 25
Junge Erwachsene mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus erhalten.
Kein ausreichender Grund ist eine länger andauernde Ausbildung oder Studium. Auch ein Bundesfreiwilligendienst erhöht die Bezugsdauer vom Kindergeld nicht.
Kindergeld im Studium – Zusammenfassung
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FAQ zum Kindergeld im Studium
Muss der Student seinen neuen Wohnsitz bei der Familienkasse angeben?
Ja. Ein Auszug ist der Familienkasse mitzuteilen. Der Kindergeldanspruch besteht jedoch unabhängig von deinem Wohnsitz. Komplizierter wird es nur, wenn dein neuer Wohnsitz im Ausland ist.
Ist für das Kindergeld im Studium ein Nachweis erforderlich?
Ja, neben der Immatrikulationsbescheinigung kann auch ein Leistungsnachweis zur Beurteilung der Ernsthaftigkeit des Studiums gefordert werden.
Wie lange wird das Kindergeld bei einem Studium gezahlt?
Kindergeld wird im Regelfall so lange gezahlt, bis du a) dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast oder b) das 25. Lebensjahr erreicht hast.
Wie viel darf ein Student verdienen, um Kindergeld zu bekommen?
Während der Erstausbildung ist ein Nebenjob völlig unbedenklich, d.h. man kann so viel arbeiten wie man möchte. In einer Zweitausbildung darf man 20 Wochenstunden nicht überschreiten und kein schädliches Einkommen erzielen.
Wer bekommt das Kindergeld, wenn das Kind nicht mehr zuhause wohnt?
Deine Eltern bekommen das Kindergeld. Leben sie getrennt, erhält der Elternteil mit dem höheren Barunterhalt das Kindergeld. Die Verrechnung des Kindergelds mit dem Unterhalt haben wir hier bereits erklärt.