Jeder schließt täglich Verträge – sei es das Kaufen eines Snacks im Supermarkt oder das Unterschreiben eines Handyvertrags. Doch nicht jeder darf einfach alles rechtsgültig machen. Hier kommt die Geschäftsfähigkeit ins Spiel. Sie legt fest, wer rechtlich in der Lage ist, Verträge abzuschließen und damit Verpflichtungen einzugehen.
Im Folgenden erfährst du leicht verständlich, was Geschäftsfähigkeit bedeutet, welche gesetzlichen Regeln es gibt und wie das Alter dabei eine Rolle spielt.
Die Geschäftsfähigkeit bezeichnet die rechtliche Fähigkeit einer Person, durch eigenes Handeln wirksame Rechtsgeschäfte abzuschließen. Dazu gehören zum Beispiel Kaufverträge, Mietverträge oder Arbeitsverträge.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet dabei verschiedene Formen der Geschäftsfähigkeit, um Personen- insbesondere Minderjährige- rechtlich zu schützen.
Geschäftsfähigkeit im BGB – Die gesetzlichen Regelungen im Überblick
Die Geschäftsfähigkeit ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die zentralen Vorschriften finden sich in den §§ 104 bis 113 BGB.
Diese Regelungen dienen dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und Personen, die ihre Entscheidungen nicht vollständig überblicken können.
Die einzelnen Stufen der Geschäftsfähigkeit werden im Gesetz genau beschrieben und bauen aufeinander auf.
Geschäftsfähigkeit und Alter – Ab wann darf man Verträge schließen?
Das Alter spielt bei der Geschäftsfähigkeit eine entscheidende Rolle. Der Gesetzgeber knüpft die rechtliche Selbstständigkeit an bestimmte Altersgrenzen.
Je älter eine Person ist, desto mehr Verantwortung darf sie im Rechtsverkehr selbst übernehmen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Verträge nur von Personen abgeschlossen werden, die die Folgen ihrer Entscheidungen verstehen können.
Welche konkreten Altersstufen es gibt und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind, wird im nächsten Abschnitt genauer erklärt.
Die Stufen der Geschäftsfähigkeit einfach erklärt
Geschäftsunfähigkeit – Wann ist ein Vertrag automatisch unwirksam?
Von Geschäftsunfähigkeit spricht man, wenn eine Person rechtlich keine wirksamen Verträge abschließen kann. Das betrifft vor allem Kinder unter 7 Jahren, aber auch
Personen, die aufgrund einer schweren geistigen Störung nicht in der Lage sind, die Bedeutung und Folgen ihrer Handlungen zu verstehen.
Das Gesetz schützt diese Personen besonders stark, damit sie keine rechtlichen Nachteile erleiden.
„Geschäftsunfähig ist:
-
wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
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wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.“
„Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.“
„Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.“
„Ein von einem geschäftsunfähigen Volljährigen geschlossenes Geschäft des täglichen Lebens gilt als wirksam, wenn Leistung und Gegenleistung sofort bewirkt werden.“
Beschränkte Geschäftsfähigkeit – Was bedeutet das?
Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren können nur beschränkt rechtsverbindliche Geschäfte tätigen.
- Mit Einwilligung der Eltern: z. B. Handyvertrag mit Zustimmung der Eltern
- Ohne Einwilligung: nur Taschengeldgeschäfte, also Käufe mit eigenem Geld, das ihnen zur Verfügung steht
„Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.“
„Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zu einem Rechtsgeschäft des Minderjährigen kann vor oder nach dem Abschluss des Geschäfts erklärt werden; sie kann auch ausdrücklich oder konkludent (d. h. durch schlüssiges Verhalten) erfolgen.“
„Ein Vertrag, den ein Minderjähriger ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters schließt, wird wirksam, wenn der Minderjährige die Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zur freien Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“
Volle Geschäftsfähigkeit
Mit 18 Jahren ist man voll geschäftsfähig. Das heißt: Man kann alle Verträge selbstständig abschließen, wie Mietverträge, Arbeitsverträge oder Autokäufe.
„Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.“



