Studium

Rückmeldung / Semesterbeitrag

Eingeschriebene Studierende, die im folgenden Semester ihr Studium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) fortsetzen möchten, müssen sich in den festgesetzten Fristen rückmelden.

Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung des Semesterbeitrages innerhalb der festgesetzten Frist.

Sofern sich Ihre Adresse geändert hat, aktualisieren Sie diese bitte unverzüglich im CAU-Portal (Campusmanagementsystem).

Hinweis zur Einschreibgebühr:
Bereits an der CAU eingeschriebene Studierende haben in KEINEM FALL (z. B. bei einem Studiengangwechsel oder einer Rückmeldung) die EINSCHREIBGEBÜHR
(€ 55,00) zu zahlen!

 

Fristen

  • Rückmeldung zum Sommersemester: 02. Januar bis 28. Februar
  • Rückmeldung zum Wintersemester:    01. Juni bis 31. August
     

Nur wenn die Zahlung innerhalb der Frist eingeht (d. h. beim Geldinstitut des Studentenwerks verbucht wird), erfolgt eine automatische Rückmeldung!

Die ersten Rückmeldungen werden aus technischen Gründen ca. einen Monat nach Beginn der Rückmeldefristen durchgeführt.

Bei Überweisungen oder Zahlungen mit EC-Karte direkt beim Studentenwerk muss mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 3 Werktagen gerechnet werden. Bei einer Überweisung bzw. Kartenzahlung am letzten Tag der Frist geht der Beitrag möglicherweise nicht mehr fristgerecht ein.

Exmatrikulation nach Ende der Rückmeldefrist:
Nach dem Ende der Rückmeldefrist erhalten nicht rückgemeldete Studierende umgehend einen Exmatrikulationsbescheid.
Es besteht dann die Möglichkeit, innerhalb einer festgesetzten Frist den Semesterbeitrag zu überweisen und damit die Rückmeldung noch durchzuführen.


Studierende sind verpflichtet, in jedem Semester den Semesterbeitrag für die in ihrem Interesse unterhaltenen Einrichtungen – unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung – zu zahlen.

Semesterbeitrag

Gesamtbetrag für das Sommersemester 2024: € 248,00 

Bitte überweisen Sie den gesamten Betrag!

Zusammensetzung des Semesterbeitrags:

  • Beitrag für Aufgaben des Studentenwerks Schleswig-Holstein
  • Beitrag für Aufgaben der Studierendenschaft
  • Beitrag für das Semesterticket und das Landesweite Semesterticket www.nah.sh/semesterticket (bei Fragen zum Semesterticket wenden Sie sich bitte an den AStA der Universität Kiel: www.asta.uni-kiel.de/kontakt/).
     

Überweisungsdaten

Verwendungszweck: Matrikelnummer / Registration Number
Bitte geben Sie ausschließlich die korrekte Matrikelnummer / Registration Number als Verwendungszweck an (keine weiteren Namen, Daten, Texte usw.)!
Andernfalls kann der Betrag möglicherweise nicht korrekt zugeordnet und die Rückmeldung nicht durchgeführt werden.
Die Matrikelnummer / Registration Number befindet sich auf der Vorderseite der CAU Card neben dem Foto:
Studierendenausweis / Student ID Card
Weitere Informationen zu Ihren Identifikationsnummern und der CAU Card finden Sie bei den Hinweisen zur CAU Card.
Verwendungszweck fehlerhaft:
Führen Sie keinesfalls eine zweite Überweisung durch, wenn der Verwendungszweck fehlerhaft ist, sondern kontaktieren Sie bitte den Studierendenservice.
Kontrolle der Rückmeldung:
Die Kontrolle der korrekt erfolgten Rückmeldung zum folgenden Semester sollte ein bis zwei Wochen nach der Überweisung selbstständig im CAU-Portal (Campusmanagementsystem) durchgeführt werden!
Die ersten Rückmeldungen werden aus technischen Gründen ca. einen Monat nach Beginn der Rückmeldefristen durchgeführt.
 

Empfänger:

Studentenwerk SH-CAU-STUD

Kreditinstitut:

Förde Sparkasse

IBAN:

DE80 2105 0170 0025 0007 61

BIC:

NOLADE21KIE

Verwendungszweck:

 Matrikelnummer / Registration Number

Verweigerung der Rückmeldung durch die CAU

Die Hochschule verweigert die Rückmeldung:

  • wenn die Beitragspflicht innerhalb der Rückmeldefrist zum Studentenwerk Schleswig-Holstein und zur Studierendenschaft nicht erfüllt wurde
  • wenn die Erfüllung der Krankenversicherungspflicht nach SGB V § 5 Abs: 1 Nr. 9 nicht gegeben ist (siehe  Merkblatt "Studentische Krankenversicherung")
  • wenn ein Studiengang durch die bestandene Abschlussprüfung beendet wurde (siehe  Informationen zur Exmatrikulation/Entlassung )
  • wenn eine nach der Prüfungsordnung erforderliche studienbegleitende Prüfung, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden wurde
  • wenn im Fall von aufgehobenen Studiengängen der Nachweis über die Verlängerung der Prüfungsfrist fehlt
     

Hinweise zum Studiumende (Rückmeldung oder Exmatrikulation)

Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge müssen zwingend zur Anmeldung bzw. Zulassung zu Prüfungen eingeschrieben sein, jedoch NICHT zur Abgabe, Korrektur, Noteneintragung oder Zeugnisübergabe.
Sofern alle Prüfungen im aktuellen Semester angemeldet wurden, ist eine Rückmeldung nicht zwingend notwendig und Sie müssten stattdessen einen Antrag auf Exmatrikulation einreichen:
https://www.studium.uni-kiel.de/de/studium-organisieren/studienangelegenheiten/exmatrikulation-entlassung.

Wenn Sie den Semesterbeitrag dennoch zahlen und sich bis zum Ende des Semesters exmatrikulieren, dann können Sie den Beitrag beim Studentenwerk und beim AStA zurückfordern.

Studierende in Staatsexamensstudiengängen erkundigen sich bitte bei ihren zuständigen Prüfungsämtern nach den jeweiligen Vorgaben.

Rechtsgrundlage

§ 19 der Einschreibordnung der CAU