Rückmeldung

Jährliche Rückmeldetermine

Sommersemester vom 1.12. bis 31.01. eines jeden Jahres
Wintersemester vom 1.06. bis 31.07. eines jeden Jahres

Semesterbeitrag zur Rückmeldung

Gemäß § 21 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes haben sich Studierende zu jedem Semester zum Weiterstudium anzumelden (Rückmeldung) und die dabei fälligen Gebühren und Beiträge zu entrichten.

Die Zahlung des Semesterbeitrages ist nunmehr ausschließlich per Überweisung auf das Konto der Hochschule Wismar durchzuführen.

Beachten Sie bitte auch die unterschiedlichen Banklaufzeiten. Als spätester Termin für eine fristgerechte Rückmeldung gilt der Zahlungseingang auf dem Konto der Hochschule am 31.01. für das Sommersemester und am 31.07. für das Wintersemester (Ausschlussfrist, maßgebend ist der Geldeingang auf dem Konto der Hochschule Wismar).

 

Bankverbindung der Hochschule

Empfänger: Hochschule Wismar 
Institut: Sparkasse Mecklenburg Nordwest
BLZ: 140 510 00
Konto-Nr.: 100 001 83 30
Verwendungszweck: "Name u. Matrikelnummer" Rückmeldung

IBAN: DE19 1405 1000 1000 0183 30
SWIFTBIC: NOLADE21WIS
Dezernat: Studentische und akademische Angelegenheiten

Höhe des Semesterbeitrages für das Sommersemester 2024

Semesterbeitrag je Standort Wismar Warnemünde
Beitrag zum Haushalt der Studierendenschaft 10,00 € 10,00 €
Studierendenwerk 93,00 € 93,00 €
Rückmeldegebühr 3,50 € 3,50 €
Semesterticket entfällt 142,00 €
Kulturticket entfällt 5,00 €
=    
Summe 106,50 € 253,50 €

Hinweis

Studierende, die nicht oder nicht den vollständigen Semesterbeitrag für die Rückmeldung einzahlen, werden nicht rückgemeldet. Gemäß § 17 Abs. 7 LHG M-V führt die fehlende Rückmeldung zur Exmatrikulation.

Sind Sie noch nicht zurückgemeldet …

Verspätete Rückmeldung

Gemäß § 21 Abs. 1 des LHG haben sich die Studierenden zu jedem Semester zum Weiterstudium anzumelden und die dabei fälligen Gebühren und Beiträge zu entrichten.
Die Frist für die Rückmeldung zum Sommersemester 2024 ist am 31.01.2024 abgelaufen.
Lt. Satzung über die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und Entgelten an der Hochschule Wismar sind bei verspäteter Rückmeldung (Zahlungseingang des Semesterbeitrages auf dem Konto der Hochschule) Säumnisgebühren zu entrichten.

Standort Wismar: 

Höhe des Semesterbeitrages: 106,50 €
Säumnisgebühr für eine verspätete Rückmeldung bis zum 29.02.2024: 5,50 €
Höhe des zu entrichtenden Gesamtbetrages bis 29.02.2024: 112,00 €

Säumnisgebühr für verspätete Rückmeldung ab 01.03.2024: 28,50 €
Höhe des zu entrichtenden Gesamtbetrages ab 01.03.2024: 135,00 €

Standort Warnemünde:

Höhe des Semesterbeitrages: 253,50 €
Säumnisgebühr für eine verspätete Rückmeldung bis zum 29.02.2024: 5,50 €
Höhe des zu entrichtenden Gesamtbetrages bis 29.02.2024: 259,00 €

Säumnisgebühr für verspätete Rückmeldung ab 01.03.2024: 28,50 €
Höhe des zu entrichtenden Gesamtbetrages ab 01.03.2024: 282,00 €

Studierende, die nicht den vollen Semesterbeitrag sowie die Säumnisgebühr für die verspätete Rückmeldung zahlen, werden nicht rückgemeldet. Gemäß § 17 Absatz 3 LHG führt die fehlende Rückmeldung zur Exmatrikulation.

Servicepoint

Ort
Haus 1 / Raum 150

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Montag und Donnerstag 10:00 bis 15:00
Dienstag und Mittwoch   10:30 bis 13:00
Freitag geschlossen

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