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Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)

Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) ist ein zum 01.01.2011 eingerichteter Freiwilligendienst des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), der es jungen Menschen ermöglicht, einen freiwilligen Dienst im Ausland zu leisten und dadurch interkulturelle, gesellschaftspolitische und persönliche Erfahrungen in einer anderen Kultur zu sammeln.

Der IJFD ist ein Dienst am Menschen, der auch die eigene Persönlichkeit der Freiwilligen bereichert.

Hier finden Sie die IJFD-Richtlinie zum Herunterladen.

In welchen Ländern kann der IJFD geleistet werden?

Der IJFD kann in allen Ländern der Welt geleistet werden.

Voraussetzung ist aber, dass das Auswärtige Amt keine Reisewarnung für das Land ausgesprochen oder sonstige Sicherheitsbedenken geäußert hat.

In welchen Einsatzbereichen wird der IJFD geleistet?

Der IJFD kann über einen deutschen Träger in gemeinwohlorientierten Einrichtungen im Ausland geleistet werden, insbesondere

  • im sozialen Bereich, d. h. insbesondere in der Arbeit mit alten, kranken und behinderten Menschen, mit Kindern und Jugendlichen
  • in der Kultur, im Sport und in der Denkmalpflege
  • im ökologischen Bereich, insbesondere im Naturschutz, in umweltbildenden Einrichtungen oder in der nachhaltigen Entwicklung
  • im Bildungswesen
  • in der Friedens- und Versöhnungsarbeit sowie in der Demokratieförderung (hierbei dürfen aber keine Parteien gefördert werden).

In manchen Einsatzstellen werden auch verschiedene Einsatzbereiche miteinander kombiniert.

Die Freiwilligen leisten in den Einsatzstellen im Ausland einen ganztägigen Dienst ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer Berufsausbildung. Die Tätigkeiten sind überwiegend praktische Hilfstätigkeiten.

Wie lange dauert der IJFD und wann kann man ihn leisten?

In der Regel dauert der IJFD 12 Monate. Mindestens muss er 6 Monate, höchstens darf er 18 Monate dauern.

Der Zeitraum des Dienstes wird mit der Entsendeorganisation (= Träger) abgesprochen.

Die Freiwilligen leisten einen ganztägigen Dienst ohne Erwerbsabsicht, außerhalb einer Berufsausbildung. Die Tätigkeiten sind überwiegend praktische Hilfstätigkeiten.

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben:

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) hat beim IJFD folgende Aufgaben:

  • Anerkennung der Träger
  • Anerkennung der Einsatzplätze
  • Bearbeitung der Zuwendungsanträge
  • Veranlassen der Auszahlung der Zuwendungen
  • Prüfung der Verwendung der gezahlten Zuwendungen
  • Beratung und Unterstützung der Träger
  • Beantwortung von Fragen zum IJFD

Kontakt

Sie erreichen uns täglich von
07:30 - 16:00 Uhr

Telefon: 0221 3673-2070
E-Mail: ijfd[at]bafza.bund.de

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